Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Tische gelten die Bestimmungen über die Sachgewährleistung nach Art. 197 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung (Art. 210 OR).

Prüfen Sie den Tisch bei der Lieferung. Erkennbare Mängel melden Sie bitte sofort, spätestens innert 7 Tagen, schriftlich an [email protected]. Versteckte Mängel melden Sie unverzüglich, sobald Sie sie entdecken.

Unsere Garantie: 2 Jahre auf Konstruktion und Verbindungen

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung geben wir auf jeden Tisch eine Garantie von 2 Jahren ab Lieferung auf Konstruktion und Verbindungen.

Was gedeckt ist

Was nicht gedeckt ist

Damit die Garantie gilt

So melden Sie einen Garantiefall

  1. Schreiben Sie uns an [email protected] oder rufen Sie an: +41 76 400 51 57.
  2. Nennen Sie die Bestellnummer und beschreiben Sie das Problem. Fotos helfen uns, die Situation schnell einzuschätzen.
  3. Wir antworten innert 3 Werktagen und schlagen eine Lösung vor: Reparatur vor Ort, Reparatur in der Werkstatt oder Ersatz.

Ist ein Mangel berechtigt, tragen wir die Kosten für Abholung, Reparatur und Rücklieferung.

Pflege

Wischen Sie den Tisch mit einem weichen, leicht feuchten Tuch ab. Verwenden Sie keine scheuernden oder lösungsmittelhaltigen Mittel. Einmal im Jahr genügen 20 Minuten, um die Oberfläche mit Naturöl aufzufrischen – danach sieht der Tisch wieder aus wie am ersten Tag.

Stand: 29. September 2026